Fragen und Antworten zum BGE+ 100%

Das Bedingungslose Grundeinkommen BGE+ steht für eine gerechte und lebenswerte Gesellschaft inklusive Gesundheitsversorgung und Pflegeabsicherung auf höchstem medizinischen Stand, wertgesichert für alle Menschen von der Geburt bis zum Tod.

Werden durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen noch mehr Ausländer ins Land kommen?
Das ist nicht zu erwarten, da für Ausländer ein Anspruch auf das BGE erst dann besteht, wenn man bereits mindestens 3 Jahre im Land legal gelebt und auch gearbeitet hat.

Und wie werden zukünftig Flüchtlinge behandelt?
Flüchtlinge werden Sachleistungen erhalten, um die notwendige Hilfe zu bekommen, die sie brauchen. Weiters muss man Gesetze auf den Weg bringen, damit Flüchtlinge baldmöglichst einer geregelten Arbeit nachgehen können. 

Wird durch das Bedingungsloses Grundeinkommen der Sozialstaat abgeschafft?
Nein, natürlich nicht. Unser Modell BGE+ welches als Grundrecht in die Verfassung eingebaut wird, modernisiert und vereinfacht unseren Sozialstaat, um damit Sozialabbau und Armut in Zukunft keine Chance mehr gegeben wird.

Werden bedürftige Menschen dann weniger erhalten?
Nein, niemand wird weniger bekommen als dies heute der Fall ist.

Wird dann das Pflegegeld abgeschafft?
Nein, pro Pflegestufe wird das BGE+ um 20% pro Pflegestufe ansteigen. Damit wird die absolute Freiheit geschaffen, ob der Pflegebedürftige Zuhause oder in einem Pflegeheim betreut und versorgt wird.  

Macht es überhaupt Sinn ein Bedingungsloses Grundeinkommen in nur einem einzigen Land einzuführen?
Ja, natürlich macht dies Sinn. Da es immer noch Armut und Obdachlosigkeit gibt, sehen wir das im aktuellen System doch etwas nicht ganz stimmen kann. Wir müssen zeigen wie einfach so eine Umsetzung zu einem humanen BGE sein kann und welche positive Effekte daraus für die gesamte Gesellschaft entstehen könnten.
Wir stehen intensiv mit anderen Ländern in und außerhalb Europas in Kontakt, um als zweiten Schritt ein europäisches und als dritten Schritt ein weltweites bedingungsloses Grundeinkommen zu ermöglichen.

Was ändert sich an den laufenden Pensionen?
Da ein Bedingungsloses Grundeinkommen das bestehende Pensionssystem ersetzt, werden alle Pensionen, die weniger als das BGE erhalten, auf die Höhe des BGE ansteigen und bereits erworbene höhere Pensionsansprüche werden einfach weiterhin ausbezahlt.

Wer arbeitet dann noch?
Alle – da jede Tätigkeit auch eine Arbeit ist. Geld ist nur einer von vielen Gründen, wieso Menschen etwas tun. Die meisten Arbeitsstunden werden schon immer unbezahlt geleistet, selbst in der heutigen Zeit: im Haushalt, in der Pflege von Angehörigen, der Kindererziehung oder im Ehrenamt. Menschen arbeiten, weil sie etwas Sinnvolles tun wollen, etwas besonderes erreichen wollen oder einfach nur um Anerkennung zu bekommen. Das Bedingungslose Grundeinkommen sorgt erstmals dafür das jeder Mensch wieder Mensch sein kann. Mit dem BGE haben nachhaltige Wirtschaftskreisläufe eine echte Chance.

Wird dann nicht alles teurer?
Jedes Jahr wird immer fast alles teurer – das nennt sich Inflation. Diese Problematik dass immer alles teurer wird – liegt am bestehenden Geldsystem selbst. Wir kennen diesen Systemfehler und werden diesen in der zweiten Phase durch eine Geldsystem-Reform beheben.  

Wie hoch ist das BGE für Kinder?
Bei Minderjährigen wird das BGE in zwei Teilen ausgezahlt.
Die Eltern von Minderjährigen erhalten 50% des BGE für Erwachsene.
Die restlichen 50% werden angespart und werden zum 18. Lebensjahr auf das eigene Konto des Kindes überwiesen um so einen idealen Start in das Erwachsenenleben zu ermöglichen.

Bekommen auch Ausländer in unserem Land das BGE?
Es bekommen grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger – aufgrund des Freizügigkeitsgesetz der EU – wird es bei Ausländern zu folgender Regelung kommen.

Ausländer bekommen ebenfalls ein BGE wenn:
Beim Stichtag (Tag der Einführung) diese bereits mindestens 10 Jahre legal im Land leben
oder mindestens 3 Jahre legal gearbeitet haben.
Nachdem Stichtag muss man mindestens 3 Jahre legal im Land gearbeitet haben um als Ausländer einen Anspruch auf das BGE zu haben.
Das BGE gilt für Ausländer nur solange sie sich auch im Land aufhalten.
Sollte es im Land der Geburt des Ausländers ebenfalls zu einem BGE kommen, so verliert dieser den Anspruch auf das BGE, da es nur eine Auszahlungsstelle (siehe 10. Kriterium) geben kann.

Kann ich auch ein paar Jahre im Ausland leben und dabei BGE beziehen?
Ja natürlich. Das BGE gibt den Menschen die Freiheit ein selbstbestimmtes Leben zu leben und dazu gehört es auch, selbst zu entscheiden wo und wie man leben möchte.

Gute Idee? Wenn ja, dann freuen wir uns auf ihre Unterstützung.
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